Plan- und Umweltrecht

Öffentliche Regulierungen werden für die Unternehmen immer wichtiger

Das Plan- und Umweltrecht umfasst die Vorschriften für die Regulierung von Grundstücken, d. h. die Vorschriften, die den Behörden die Befugnis verleihen, die Entwicklung in Stadt und Land zu steuern und private und gewerbliche Aktivitäten zu regulieren, die sich unter Umständen auf die Umwelt auswirken können. Dabei handelt es sich um einen besonderen juristischen Fachbereich, der Spezialistenbeistand erfordert.


Focus Advokater berät Unternehmen und Behörden, um sicherzustellen, dass öffentliche Regulierungen im gesetzlichen Rahmen liegen

Wir beraten Sie über:

Wir beraten in den Bereichen:

  • Umweltschutzgesetz, Plangesetz und Naturschutzgesetz
  • Planungs- und umweltrechtliche Due Diligence bei Unternehmensübertragungen
  • Verfahren vor Ausschüssen, Kommissionen sowie Rechtsstreitigkeiten über Bebauungspläne und Bauleitpläne
  • Enteignung
  • Landzonegenehmigungen
  • Verbote u. a. m.
  • Baurechte
  • Schutzlinien
  • Bodenverschmutzung (Kartierung und Auflagen) 
  • Ersitzung, Nachbarrecht und Dienstleistungen.
So erreichen Sie uns