Ejendomshandler

Immobiliengeschäfte

Der Anwalt ist Ihr einziger neutraler Berater bei Immobiliengeschäften

Die meisten Privatpersonen kaufen nur wenige Male in ihrem Leben ein Haus. Dieses Geschäft hat oft sehr große Bedeutung für die private Finanzlage. Bei Focus Advokater sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen stets im Mittelpunkt stehen. Der Immobilienmarkt ist mehr und mehr davon geprägt, dass – häufig in enger Zusammenarbeit - Immobilienmakler, Geldinstitute, Bodenkreditanstalten und Versicherungsgesellschaften das Immobiliengeschäft abwickeln. Diese neuen Bedingungen machen die Rolle des Anwalts noch wichtiger als früher. Der Anwalt ist heute der einzige unabhängige Akteur auf dem Immobilienmarkt. Bei Focus Advokater können wir mit Beratung über alle relevanten Umstände – von Zustandsberichten über Altlasten bis hin zur Finanzierung – beitragen.   


Wir sind u. a. behilflich bei:

  • der Prüfung von Kaufverträgen
  • Zustandsberichten
  • Abschluss von Eigentümerübergangs- und Immobilienversicherungen
  • Energiebedingungen
  • Finanzierung, Kurssicherung und Steuern
  • Einholen und Prüfen von Dokumenten und relevanten Angaben über die Immobilie
  • Ausfertigung und Bearbeitung des Grundstückskaufvertrags
  • Ausarbeitung von Verbrauchsabrechnungen
  • Freigabe von Hinterlegungen bei Bank und Makler
  • Grundbuchgesicherte Dienstbarkeiten und Lasten
  • Notwendigkeit von Testament, Ehevertrag u. a. m.
  • Verträge über Eigentümergemeinschaften
Wir beraten Sie über:

Wir sind u. a. behilflich bei:

  • der Prüfung von Kaufverträgen
  • Zustandsberichten
  • Abschluss von Eigentümerübergangs- und Immobilienversicherungen
  • Energiebedingungen
  • Finanzierung, Kurssicherung und Steuern
  • Einholen und Prüfen von Dokumenten und relevanten Angaben über die Immobilie
  • Ausfertigung und Bearbeitung des Grundstückskaufvertrags
  • Ausarbeitung von Verbrauchsabrechnungen
  • Freigabe von Hinterlegungen bei Bank und Makler
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